Heide: 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 63
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 sollen eine Bestandssicherung und Erweiterungsmöglichkeiten des
Westküstenklinikum Heide planungsrechtlich gesichert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt grenzt an mehrere Straßen, Wohngebiete, einen Windpark und einige Gewerbegebiete an. Bei der Untersuchung waren folgende Schallquellen zu betrachten:
- der Straßenverkehr,
- die Gewerbeflächen bzw. -betriebe in der Umgebung,
- Geräusche die im Zusammenhang mit dem Klinikbetrieb stehen.
Mit der schalltechnischen Untersuchung wurden die entsprechenden schalltechnischen Konflikte aufgezeigt und Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen, sowie entsprechende Textvorschläge für Festsetzungen erarbeitet. Wichtig war dabei, einen rechtssicheren Bebauungsplan zu schaffen und Festsetzungen zu entwickeln, die eine größtmögliche Flexibilität für zukünftige Planungen gewährleisten.
Verfahrensstand:
Der Satzungsbeschluss erfolgte im Juni 2025.
Auftraggeber
Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH
Esmarchstraße 50
25746 Heide
Bearbeitungszeitraum
2024 - 2025
Unsere Leistungen
Im Geltungsbereich wurden die Schallimmissionen dem Klinikbetrieb des Westküstenklinikums, aus Verkehrslärm (Straße), aus Windkraftanlagen und aus mehreren großflächigen Gewerbegebieten prognostiziert. Die Bewertung der Immissionen erfolgte nach DIN 18005, TA Lärm und 16. BImSchV.
Darstellung der Berechnungsergebnisse anhand von Rasterlärmkarten und Einzelpunkten.
Vorbereitung von Festsetzungsempfehlungen.